Nur Schall und Rauch? – Rauchverbot in Clubs und Diskotheken

Dienstag, 5. Juni 2007 10:36 Uhr
Beitrag in Kolumne von Daniel 287

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Für den Großteil aller Partygänger dürfte es zur allnächtlichen Normalität gehören: Das Rauchen. Nach kaugummiartigem Gezurre hat die Bundesregierung das ganze Problem nun aus Angst vor allseitiger Schelte auf die einzelnen Bundesländer abgewälzt. Sollen die doch entscheiden.

Für Sachsen (aber auch Brandenburg/Berlin/Sachsen Anhalt) bedeutet das ein totales Rauchverbot. Der vom Sächsischen Landeskabinett verabschiedete und wohl im Herbst 2007 in Kraft tretende Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig in allen öffentlich zugänglichen Räumen ein striktes Rauchverbot gilt. Neben Schulen, Jugendherbergen, Museen, Bildungseinrichtungen, Behörden, Ämtern sind auch Gaststätten und Diskotheken (Clubs) betroffen.

Volle Unterstützung dürfte jeder dem Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen zusprechen. Auch ein Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants ist lobenswert. Ein gutes Menü lässt sich nunmal besser genießen, wenn man vom Tabakqualm des Nebentisches verschont bleibt. Wer unbedingt Rauchen will, kann ja vor die Tür gehen.

Nicht ganz so nachvollziehbar jedoch ist die Ausweitung des Rauchverbotes auf Kneipen und Discotheken/Clubs. Schwierig, da eine einhellige Meinung zu bekommen. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen: nicht mehr rauchig müffelnde Kleidung, keine warmen Dunstglocken, keine zufälligen Zigarettenverbrennungen an Haut oder Kleidung und nicht zuletzt die wegfallende Belastung der Nichtraucher. Doch andererseits ist es doch der typische Partygeruch, der den Flair einer Abendveranstaltung ausmacht. Und an diesem ist der Zigarettenqualm nicht ganz unschuldig.

Imgrunde spräche jedoch nichts gegen ein generelles Rauchverbot bei allen Veranstaltungen, wäre da nicht ein Haken. Denn bei Stadt- und Dorffesten, Open Airs und Partys in Zelten soll das Rauchverbot nicht ansetzen. Diese seien ja schließlich im Freien. Wobei man aber schwer entscheiden kann, worin der Unterschied eines rauchenden Mitbürgers bei einem Meter Entfernung in einem geschlossenen Raum und eines Rauchers unter freiem Himmel bei selbiger Entfernung liegt. Der Qualm wird trotzdem passiv eingeatmet. Gerade in Zelten. Unterm Strich ein Unding, das der momentanen Lage der gebeutelten Partyveranstalter nicht gerade zuträglich ist.

Von diesem Lapsus mal abgesehen, sind die Konsequenzen eines Rauchverbotes kaum einschätzbar. Während die eine Seite fest daran glaubt, dass es sich einpegelt und die Gäste trotzdem weiterhin die Lokalitäten besuchen, ihre Zigarette davor inhalieren oder bestenfalls das Rauchen an dem Abend ganz sein lassen, sind die Skeptiker anderer Meinung. Die Raucher sehen sich ihrer persönlichen Rechte beschnitten und meiden den Club, die Disko, die Location mit Rauchverbot. Im Garten, zu Hause oder bei privaten Feten gilt das Verbot ja nicht, warum dann woanders hingehen?

Testveranstaltungen im Westen Deutschlands nehmen es vorweg. Zu den rauchfreien Partys kamen weniger als zwei Dutzend Gäste. Dies jetzt als Paradebeispiel zu nehmen, wäre falsch, denn es waren zu diesem Zeitpunkt ja genügend „rauchige“ Alternativen verfügbar. Doch was passiert, wenn denn nun nirgendwo mehr geraucht werden darf, steht wohl in den Sternen. Für den Konsumenten bleibt daher nur die Möglichkeit abzuwarten und sich im Herbst von dem neuen Gesetz überraschen zu lassen.

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