Digitalk(r)ampf – Der zweite Korb des Urheberrechts

Dienstag, 24. Juli 2007 08:38 Uhr
Beitrag in Kolumne von Daniel 316

107_022.jpg

Dass das deutsche Urherberrecht veraltet ist, steht ohne Zweifel außer Frage. Dass es geändert, angepasst werden musste auch. Allerdings hat der Bundestag mit der ersten Novelle des Urheberschutzes eher für Unsicherheit gesorgt, als Klarheit in das neue Zeitalter digitaler Medien zu bringen.

Der zweite Korb zur Novellierung des Urheberechtes ist am 5. Juli 2007 beschlossen worden.

Das geänderte und erweiterte Gesetz ist wieder eine Auslegungssache und kann zurechtgebogen werden, wie es beliebt. Die Richter wird es freuen, die Anwälte ebenso, denn so einfach lassen sich die mächtigen Typhonen Internet und neue Medien nicht in Bahnen lenken und Schubladen stopfen. Wie in den USA und in der Vergangenheit in Deutschland werden Präzedenzfälle nötig sein, um Unklarheiten aus dem Wege zu räumen. Eines ist aber fix: Die Privatkopie wurde weiter geschwächt.

Einzigste Erhellung der Mienen schafft ein winziger Zusatz im neuen Urheberrechtskorb, der gerade Benutzern alternativer Betriebssysteme wie Linux oder MacOSX aufatmen lässt. War im ersten Korb noch von eindeutiger Illegalität die Rede, wenn man den Kopierschutz eines Mediums umging, um diese für den Privatgebrauch zu kopieren, auch wenn der Kopierschutz einfach nicht funktionierte, ist dies nun differenziert. Versagt der Kopierschutz (ohne angewandte technische Kopiersoftware seitens des Users), ist die entstandene Kopie für den Privatgebrauch jetzt nicht mehr illegal.

Der Rest ins Gekungel und selbst in der vom Bundesministerium für Justiz herausgebrachten FAQ zum Urheberrechtsschutz herrschen Widersprüche und Lücken.

Der Zunft der elektronischen Musik dürfte es egal sein, denn hier regiert noch das Vinyl, die Wertigkeit der Musik wird unter den Konsumenten geachtet, trotz FinalScratch und MP3. Musik wird artig gekauft, gerade Beatport oder iTunes locken hier mit gewaltigem Repertoire. Es geht sogar soweit, dass Labels ihre Veröffentlichungen als MP3 zum kostenfreien Download anbieten, um die Vinylverkäufe anzukurbeln. Inwieweit CD-DJs oder FinalScratch-Leute mit Ihren eigentlich zu 100% aus rechtlicher Quelle erworbenen Musikstücken dastehen, sagt das neue Recht aber immer noch nicht eindeutig aus, obwohl die GEMA seit geraumer Zeit einen Tarif für Veranstaltungen anbietet, die das Abspielen von kopierten CDs gegen Mehrgebühr seitens des Veranstalters duldet…

>>> Urheberrecht (PDF-Datei)
>>> kopien-brauchen-originale.de

Kommentare und Trackbacks deaktiviert. RSS 2.0

Kommentarfunktion deaktiviert.


Diese Beiträge könnten Dich auch interessieren