Update: Bundesgerichtshof: Sampeln erlaubt

Donnerstag, 20. November 2008 14:15 Uhr
Beitrag in News von Daniel 52

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe sorgt für Aufsehen. Nach deren Entscheidung ist es zulässig, Samples also Teile fremder Musikstücke zu verwenden, wenn daraus ein eigenes Werk geschaffen wird. Hintergrund ist die Klage der Techno-Urgesteine Kraftwerk gegen Moses Pelham, der eine zweisekündige Sequenz aus «Metall Auf Metall» verwendet haben soll. Ein endgültiges Urteil ist dies jedoch nicht, denn dies wird vom hanseatischen Oberlandesgericht gefällt.

>>> siehe dazu auch Artikel in der Taz

UPDATE:
Wie die Süddeutsche Zeitung heute schreibt, ist das Urteil jetzt doch ein wenig anders ausgefallen:

Vom ersten Zivilsenat, wurde jetzt zugunsten der berühmten deutschen Band entschieden … Dem Urteil zufolge sind künftig nicht nur Melodien urheberrechtlich geschützt, sondern auch Rhythmussequenzen, wenn sie auf einem Tonträger eingespielt sind … Es greife … bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers ein, „der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt“.

>>> Mehr Infos dazu hier bei der Süddeutschen Zeitung

Kommentare und Trackbacks deaktiviert. RSS 2.0

2 Kommentare

  1. Liedschatten schrieb:

    Das gibt es doch nicht…..jetzt ist dem Unfug wieder Tür und Tor geöffnet….
    Super, dass es jetzt in Deutschland wieder eine andere Regelung gibt als in anderen Ländern…
    das heißt: Lieder mit fremd-Samples dürfen für Deutschland lizenziert werden, für andere Länder aber wiederum nicht….auwei…dann doch lieber von vornherein selber nen Kopp machen:-)

    Freitag, 21. November 2008 | 11:51

  2. Krieger & Feuersänger schrieb:

    Yo, dem stimme ich zu. Am besten einfach nicht sampeln! Wer weiß ob der vermeindliche Original-interpret nicht auch schon gesampelt hat, am besten noch aus den Staaten. Dann gibts doppelt Klatsche :)

    Freitag, 21. November 2008 | 12:15


Diese Beiträge könnten Dich auch interessieren